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Regelwerk      - Schaumkrone ROK -

1) RolePlay ist in Wort oder Schrift jederzeit zu machen
2) Jeder Spieler muss einen RP-Namen haben
3) Alle Bauwerke müssen realistisch gebaut sein
4) Jedes Bauwerk muss einen Eingang haben
5) Blöcke, Fensterläden und Fenstergitter dürfen (außer im Krieg) nicht zerstört werden
6) hochbauen ist verboten
7) Raiden ist erlaubt unter Regel Einhaltung
8) Sleeper dürfen gekillt werden
9) die 3 Inseln hinter dem Thron dürfen nicht bebaut werden
10) Wege und Rohstoffe dürfen nicht bebaut werden
11) ab 10% Steuern darf der König gestürzt werden
12) Das Trebuchet darf nur im Krieg scharf schießen
13) Heumunition darf mit dem Trebuchet jederzeit verwendet werden
14) Treten, einfach fesseln, peitschen usw. darf nur im RP oder Kampf sein
15) Blöcke außerhalb von Crestgebieten darf man zerstören
16) Beleidigungen sind zu unterlassen
17) Hacken, Glitch, Bugusing....ist verboten
18) Kriege müssen der anderen Partei mitgeteilt werden und dürfen nur erfolgen, wenn diese auch             anwesend sind (kein offline Krieg)
19) im Krieg ist Tabard-Pflicht damit man sich eindeutig unterscheidet
20) Kriegserklärungen müssen einen schwerwiegenden Grund haben
21) im Krieg gild die "one life Regel" 
22) Kriegsvorbereitungszeit 30min.
23) Der Krieg endet wenn eine Seite besiegt ist
24) Krieg wird durch 1 Admin moderiert/beobachtet
25) In ein Grafschatsgebiet darf das Grafengebäude max. 30 Blöcke hoch sein
26) Alle anderen Gebäude dürfen nur bis 15 Blöcke hoch sein
27) Rassistische Äußerungen usw. sind verboten
28) Crest darf nicht eingebaut werden
29) Pro Gilde nur 1 Crest bis auf König´s Gilde (4 weitere)
30) Pro Gilde nur 10 Bäume insgesamt anpflanzen
31) Grafschaften dürfen Ressourcen der Map nicht für sich beanspruchen
32) Jeder kann überall bauen auch ohne einer Grafschaft bei zu treten
33) Grafschaften werden erst ab 4 Leuten vom König zugelassen
34) In jeder Grafschaft finden sich pro Spieler mind. 1 Beruf den er nach geht
35) Roleplay Bsp: "wo seid Ihr?" nicht im Global. (lokal /wispern nutzen)
36) 1 Stahlcrest darf das Grafschaftsgebäude besitzen, alle anderen dürfen nur Ledecrest haben

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